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VDI und BImSchV Die 42. BImSchV „Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider“ ist am 19. August in Kraft getreten

Alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern unterliegen den neuen Pflichten der 42. BImschV zur Prävention einer Emittierung legionellenhaltiger Wassertröpfchen (Aerosole).

Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzes (BImSchV) über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider, kurz: 42. BImSchV, ist eine gesetzliche Verordnung, die für jeden Betreiber bindend ist und zwingend umgesetzt sowie dokumentiert werden muss. Bei den Vorgaben baut diese Verordnung auf der VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 auf. Sie ist deutlich detaillierter und bildet die anerkannten Regeln der Technik ab, um für hygienisch-korrekten Betrieb zu sorgen.

Legionellen (Legionella spp.) sind natürlich vorkommende Umweltkeime, die in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen und so aus der Umwelt in technische Anlagen gelangen können. Unter passenden Bedingungen, wie die Temperatur (25-45 °C) und Nahrung können sie sich in technischen Anlagen anreichern und stark vermehren, wenn nichts unternommen wird. Kommt es dann zu Austrag von Aerosolen aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern in die Umgebungsluft, besteht ein erhöhtes Risiko, dass Legionellen in die Umgebungsluft abgegeben werden und somit eine Gefährdung für die Umgebung dieser wasserführenden Systeme darstellt.

Basierend auf den zuletzt aufgetretenen Legionellen-Ausbrüchen (2010 Ulm; 2013 - Warstein – 1. Innerdeutsche Reisewarnung wg. der Montgolfiade; 2014 Jülich; 2016 Bremen) in den vergangenen Jahren, bei den nachweislich industrielle Wassersysteme als Ursprung verifiziert wurden, kam es durch den Gesetzgeber bundesweit zur Verabschiedung dieser Verordnung. Das Ziel dieser Verordnung ist Gefahren zu verhindern und zudem die Auswirkung von nicht ordnungsgemäßen Betriebszuständen zu minimieren.

42. BImSchV – das Wesentliche im Überblick von uns für Sie als PDF zum Download.

Diese Verordnung verpflichtet jeden Betreiber regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung und Sicherstellung des hygienisch korrekten Betriebes im Hinblick auf die Emittierung von gesundheitlich schädlichen Legionellenkonzentrationen sicherzustellen

Hierbei unterstützt Sie das tägliche führen Ihres Betriebstagebuchs. Sollten Sie eine Vorlage benötigen, wenden Sie sich gerne an uns per Mail an oder Telefon +49 711 51 85 50 - 126.

AGW Antech Gütling berät und betreut Sie gerne bei der Umsetzung dieser Verordnung. Bei Bedarf kontaktieren Sie unser geschultes Team und wir kommen gerne zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen, um die vor Ort die jeweiligen Bedingungen und notwendigen Maßnahmen gemeinsam festzustellen, so dass die vorgegebenen Anforderungen korrekt umgesetzt werden. Denn zu unseren Dienstleistungen gehört auch die Durchführung einer hygienischen Gefährdungsbeurteilung (nach VDI 2047 Blatt 2 Ziffer 9.2).

Bescheinigung zur Gefährdungsbeurteilung

42. BImSchV – das Wesentliche im Überblick

VDI 2047_Urkunde M.Garbe

Betriebstagebuch

Weitere Informationen erhalten Sie unter oder T: +49-711-51 85 50-0.

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